Aus der Geschäftsstelle
Was löst «Kreide auf Wandtafel» bei Ihnen aus?
Wer in einer Wohnung mitten in der Stadt wohnt, dürfte sich hin und wieder über verschiedene Arten von Lärm ärgern. Unterdessen lassen sich viele störende Geräusche mit baulichen Massnahmen eindämmen. «Bauakustik» nennt sich dieses Spezialgebiet.
Im weltberühmten Konzertsaal des KKL Luzern herrscht mit 18 Dezibel fast die absolute Stille. Die Akustik des Saals ist dermassen ausgeklügelt, dass sich der perfekte Klang ohne störende Nebengeräusche entfalten kann. Allerdings möchte kaum jemand ständig nur das Rauschen des Bluts in den eigenen Adern hören, sondern angenehme Geräusche wahrnehmen und sich im besten Fall an ihnen erfreuen.
Schall ist nicht gleich Schall, Lärm ist nicht gleich Lärm. Die eine freut sich, wenn sie den Nachbarn beim Nachhausekommen hört, weil im Altbau die Treppen knarren und sie sich nicht allein fühlt. Der andere nervt sich, wenn die Nachbarin in seiner Wahrnehmung zu laut Radio hört und er im Homeoffice beim Arbeiten gestört ist.
Teile der abl-Mieterinnen und -Mieter äussern ihren Unmut vor allem über Kinderlärm, Trittschall und laute Musik (vgl. Ausgabe Mai 2024). Nur gerade gegen den Trittschall kann indessen mit baulichen Massnahmen etwas unternommen werden. Die anderen Ärgernisse können hoffentlich mit Gesprächen unter Nachbarinnen und Nachbarn aus der Welt geschafft werden.
Schädlich fürs Gehör
Der Schall, der am unangenehmsten wahrgenommen wird, hängt von der Lautstärke, der Frequenz und der Dauer ab. Sehr laute Geräusche mit einem Schallpegel über 85 Dezibel (siehe Box) können unangenehm und darüber hinaus schädlich fürs Gehör sein, vor allem bei längerer Dauer. Dazu gehört beispielsweise der Lärm eines Presslufthammers oder das Dröhnen eines Flugzeugtriebwerks.
Hohe Frequenzen wie das Quietschen von Kreide auf einer Wandtafel oder das Heulen eines Alarms werden oft als besonders unangenehm empfunden. Unvorhersehbare oder plötzliche Geräusche wie beispielsweise das Zerplatzen eines Luftballons oder das Knallen eines Feuerwerkkörpers zählen auch zu dieser Kategorie.
Was besonders störend ist
Tieffrequente Geräusche wie etwa das Brummen eines Kühlschranks oder die Vibrationen von schweren Maschinen werden ebenfalls oft als unangenehm empfunden, insbesondere wenn sie andauern. Solche Geräusche werden teilweise als «körperlich spürbar» wahrgenommen. Das verstärkt die Unannehmlichkeit. Modulierter oder wechselnder Schall sind Geräusche, die in ihrer Lautstärke, Frequenz oder Tonalität stark schwanken. Sie können besonders störend sein, da sie kaum ignoriert werden können. Beispiele dafür sind Alarmsirenen oder Kindergeschrei.
Diese Normen gelten
In Wohnräumen gelten 50 Dezibel in der Regel als angenehm und nicht störend. Was den äusseren Umgebungslärm betrifft, müssen in städtischen Gebieten und an Hauptstrassen bis zu 65 Dezibel hingenommen werden. Den rechtlichen Rahmen bilden übergeordnet das Umweltschutzgesetz der Schweiz (USG) und die Lärmschutzverordnung (LSV). Ausserdem gilt die Norm «Schallschutz im Hochbau» des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA). Wichtige Grössen für die Planung sind der Luftschall, der Trittschall und der Körperschall (siehe Infobox unten).
Beim Wohnen regelt die SIA-Norm den Schallschutz zwischen den Nutzungseinheiten: das heisst von Wohnung zu Wohnung, jedoch nicht innerhalb der Wohnung, zum Beispiel von Zimmer zu Zimmer. Bei Mietwohnungen wird von «Mindestanforderungen» gesprochen. Sie gewährleisten «bei üblicher Nutzung einen Schallschutz zur Verhinderung erheblicher Störungen», wie es der SIA formuliert.
Warum Grenzwerte allerdings nicht das Gelbe vom Ei sind und Tipps für die Wohnungssuche lesen Sie in der nächsten magazin-Ausgabe im Interview mit der Akustikerin Stéphanie Conrad.