Aus der Geschäftsstelle

Wenn man ersetzen muss, obwohl’s noch funktioniert

In verschiedenen Häusern der abl werden ab diesem Jahr die Treppen- und Brüstungsgeländer ersetzt. Und das, obwohl sie ihren Zweck weiterhin erfüllen würden. Doch laut den neuen Vorgaben der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) sind sie nicht mehr zulässig.

Einige Holztreppengeländer sind wunderschön anzuschauen und handwerklich einwandfreie Drechslerarbeiten. Leider entsprechen sie nicht mehr den Richtlinien und müssen ersetzt werden.

Jährlich stürzen 50'000 Menschen auf Treppen. Das sind knapp ein Fünftel aller Stürze, die im Haushalt passieren. Um dies zu verhindern, müssen Treppen sicher gebaut und mit Geländer und Handläufen ausgestattet sein.

Die technischen Normen dazu liefert zum Beispiel der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA). Diese Normen sind für sich allein jedoch nicht rechtskräftig. Zusätzlich zu den Normen erlässt daher die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) des Bundes Richtlinien und Empfehlungen, welche bei der Verhütung von Unfällen zum Tragen kommen. Es ist ratsam, die Normen des SIA sowie die Richtlinien und Empfehlungen der BFU beim Bauen einzuhalten. Denn was rechtlich klar geregelt ist, ist die Haftung: Wer einen gefährlichen Zustand schafft, sich also nicht an Normen, Richtlinien und Empfehlungen hält, muss Vorsichtsmassnahmen treffen, damit kein Schaden entsteht. Eigentümer*innen eines Gebäudes müssen garantieren, dass der Zustand und die Funktion des Hauses und damit alles, was sich darin befindet, funktionieren und niemanden gefährden. Sollte dennoch eine Person verletzt werden oder zu Schaden kommen, haftet der/die Eigentümer*in.

Nun hat die BFU ihre Richtlinien und Empfehlungen zu Geländerhöhen, -abständen und Handläufen geändert. Die abl als Eigentümerin der Häuser hält sich an die geänderten Richtlinien und Empfehlungen. Denn auch wenn einige der Treppengeländer ihren Dienst bereits seit Jahrzehnten tun, entsprechen sie leider nicht mehr den Bestimmungen. So würde die abl für allfällige Unfälle und deren Folgen haften, was sehr teuer zu stehen kommen könnte. Teurer als ein Geländerersatz.