FAQ

Die abl hat häufig gestellte Fragen rund ums Wohnen im Obermaihof gesammelt. Die passenden Antworten zum Ausbaustandard, zur Mobilität, zu den Parkmöglichkeiten oder zur Siedlung sind aufgeführt. 

Fragen zur Mitgliedschaft beider Genossenschaft und zur abl allgemein werden hier beantwortet. 

 

Allgemeine Fragen zur Gesamterneuerung 

Im Obermaihof 1 wurden 78 Wohnungen realisiert.

Im Obermaihof 4 wurden bislang 85 Wohnungen realisiert. In der letzten Bauetappe (Maihofhalde 7 bis 11) entstehen nun weitere 19 Wohnungen.

Die Bauarbeiten der letzten Etappe dauern voraussichtlich bis zum Sommer 2025.

Ja, der Kindergarten (Maihofhalde 7) nimmt voraussichtlich im Sommer 2025 den Betrieb wieder auf.

Ja, in der Maihofhalde gibt es einen kleinen Park mit Spielplatz, Sitzgelegenheiten und Gemeinschaftspavillon.

Ja, es gibt einen Pavillon im Aussenbereich, der als Gemeinschaftsraum dient. 

Es gibt sieben Ateliers in den Längsbauten am Hang, die für stilles Gewerbe nutzbar sind. Die abl prüft bei der Vergabe die Eignung der Nutzung für die Siedlung.

Aktuelle und künftige Mieter*innen vom Obermaihof werden bei der Vergabe der Ateliers bevorzugt.

Nein, es gibt keine Dachterrasse zur allgemeinen Benützung. 

Die zentrale Wärmeerzeugung ist durch Erdsonden und Wärmepumpen sichergestellt.

Ja, Strom und Warmwasser wird mit Photovoltaik-Hybridanlagen auf dem Dach erzeugt. 

 

Maihofhalde 7 bis 11 bewerben

Die 19 Wohnungen werden im abl-magazin Mitte Dezember 2024 ausgeschrieben. Genossenschaftsgmitglieder können sich vom 11. bis 20. Dezember unter abl.ch/obermaihof auf zwei Wohnungsfavoriten bewerben.

Die Wohnungen werden ab dem 11. Dezember 2024 unter abl.ch/obermaihof ausgeschrieben. Eine Bewerbung ist bis zum 20. Dezember 2024 möglich.

Die Wohnungen werden grundsätzlich nach Rangpunktezahl und Belegungsvorschriften vergeben. 

Wohnungsbesichtigungen sind nicht möglich, da der Innenausbau nicht fertiggestellt ist. Alle Neubauwohnungen werden ab Plan vermietet. Alle Grundrisse der Wohnungen, die Mietpreise und weitere Angaben ab dem Vermietungsstart unter abl.ch/obermaihof abrufbar.

Nein. Können nicht alle Wohnungen zugeteilt werden, fasst die abl bloss punktuell bei Bewerber*innen (gemäss Rangfolge und Belegungsvorschriften) nach.

Nein, es sind keine Musterwohnungen geplant. 

 

Maihofhalde 7 bis 11 – mieten

Nach Anmeldeschluss werden alle Anmeldungen geprüft. Kurz danach erhalten alle Bewerbenden eine Benachrichtigung, in welchem sie über den Ausgang der Bewerbung informiert werden.

Der Erstbezug ist auf Juni 2025 (Maihofhalde 9 und 11) und Juli 2025 (Maihofhalde 7) geplant.

Ja. Bei Vermietungen an Wohngemeinschaften sind zwei Personen verpflichtet, die Höhe des Pflichtanteilkapitals einzuzahlen.

Zu jeder Wohnung ist maximal ein Kellerabteil zugeteilt.

Nein. Allerdings sind nebst den Genossenschaftsanteilen zusätzlich Pflichtanteile einzuzahlen. Die Höhe der Pflichtanteile richtet sich nach der Wohnungsgrösse. Je nach Wohnkonstellation sind zwei Personen verpflichtet, diesen Betrag einzuzahlen.

Ja. Jedes Jahr entscheidet die Generalversammlung darüber, wie hoch das Kapital verzinst wird, dies kann von Jahr zu Jahr variieren.

Die Monatsmiete setzt sich aus Nettomiete und Nebenkosten zusammen. Dazu kommt ein monatlicher Beitrag zum Genossenschaftskulturfonds (GK-Fonds). Dieser beträgt gemäss den abl-Statuten 1 % des Nettomietzinses.

 

Maihofhalde 7 bis 11 – Parkmöglichkeiten und Mobilität

Ja. In der Siedlung gibt es nach Abschluss der letzten Bauetappe zwei Tiefgaragen (Maihofmatte 16 und Maihofhalde 7, siehe Plan).

Pro Wohnung kann maximal ein Parkplatz gemietet werden.

Ja, einige Parkplätze werden mit Stromanschluss ausgerüstet sein. Nach Bedarf können zusätzlich E-Parkplätze eingerichtet werden.

Ja. Zurzeit gibt es ein Mobility-Auto in der Siedlung. Weitere Fahrzeuge sind in Planung.

Ja, in der Einstellhalle.

Ja, für die Wohnungen der Maihofhalde 7, 9 und 11 gibt es einen gemeinsamen Veloraum, der über die Tiefgarage (Maihofhalde 7) zu erreichen ist.

Nein, es gibt keine expliziten Parkplätze fürs Gewerbe.

In zwei Häusern (Maihofhalde 9 und 11) gibt es separate Kinderwagenräume.

Ja, die Siedlung Obermaihof ist optimal an den öffentlichen Verkehr angebunden. Die Bushaltestellen Maihof und Maihofmatte Rotsee befindet sich wenige Gehminuten entfernt.

 

Maihofhalde 7 bis 11 – Ausbaustandard Wohnungen

Ja. 

Die Wohnungen sind schwellenlos gestaltet (SIA-500-Norm). Alle Minimalanforderungen sowie die meisten vorzugsweisen Anforderungen wurden in der Planung berücksichtigt.

Pro Haus gibt es einen Waschraum und einen Trocknungsraum.

Ja, in den 4.5-Zimmer-Wohnungen ist ein Einbau eines Waschturms möglich (durch die abl, mit Mietzinserhöhung).

Ja, in der Farbe Anthrazit. Sie verfügen über eine Garderobennische mit hellgrauer Rückwand.

Ja, teilweise sind die Wohnungen mit einem Reduit ausgestattet.

Die Küchenabdeckung besteht aus grauem Kunststein. Die Küchenfronten sind athrazitfarben, die Oberschränke hellgrau. Sie sind mit messingfarbenen Winkelgriffen ausgestattet. Die Rückwand der Küche ist hellgrau.

Ja. Ausgenommen davon sind die 1.5-Zimmer-Wohnungen.

Ja, mit Klötzli-Parkett (Eiche, englisch verlegt, matt versiegelt).

Ja. Teilweise sind die Reduits nicht beheizt.

Ja, in den Zimmern gibt es Lamellenstoren. Die Loggien verfügen über Outdoor-Vorhänge.

Die Türlichthöhe ist raumhoch (2.49 Meter).

Nein. Nur gewisse Wohnungen sind mit Badewannen ausgestattet (siehe jeweiliger Grundriss).

Es sind Duschwannen eingebaut, jedoch ohne Rand, so dass die Duschen mit Rollator oder Rollstuhl befahren werden könnten. 

Die Hauptfarbe der Plättli in den Nasszellen ist Türkis. Dazu kommt die Akzentfarbe Salbei.

Die Decken bestehen aus lasiertem Sichtbeton. Die Wände sind mit einem mineralischen Feinabrieb versehen, der weiss gestrichen ist.

Die Keller sind zwischen 5 und 9 Quadratmeter gross.