Aus dem Vorstand
100. Generalversammlung
Alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter sind herzlich zur 100. ordentlichen Generalversammlung der abl eingeladen. Sie findet am Samstag, 25. Mai 2024, im Innenhof der Himmelrich-3-Siedlung statt (Statuten Art. 25 Abs. 4). Anträge aus den Reihen der Mitglieder, die in der Zuständigkeit der GV liegen (Art. 24 a bis q), sind spätestens bis Samstag, 13. April 2024, zuhanden des Vorstands schriftlich einzureichen (Art. 25 Abs. 4). Der Vorstand veröffentlicht in der Mai-Ausgabe des magazins die ausführliche Traktandenliste und dazugehörige Detailinformationen.