Aus dem Vorstand
101. Generalversammlung
Alle Genossenschafter*innen sind herzlich zur 101. ordentlichen Generalversammlung der abl eingeladen. Sie findet am Montag, 2. Juni 2025 im Forum 1 der Messe Luzern statt (Statuten Art. 25 Abs. 4).
Anträge aus den Reihen der Mitglieder, die in der Zuständigkeit der GV liegen (Art. 24 a bis q), sind spätestens bis Sonntag, 20. April 2025 zuhanden des Vorstands schriftlich einzureichen (Art. 25 Abs. 4). Der Vorstand unterbreitet in der Mai-Ausgabe die Traktandenliste und Detailinformationen.
Anmelden können Sie sich bereits heute unter abl.ch/gv.