Aus dem Vorstand

So lassen Sie Ihre Stimme an der GV richtig vertreten

Die Kalender sind voll, oft können nicht alle Termine wahrgenommen werden. Falls Sie am Samstag, 25. Mai 2024 verhindert sein sollten und nicht an der GV teilnehmen können, ist das zwar schade – mit der Stimmrechtsvertretung geht Ihre Stimme jedoch nicht verloren.

Jedes abl-Mitglied kann maximal zwei Stimmen auf sich vereinen.

Vor der Generalversammlung (GV) erhält jedes volljährige und somit stimmberechtigte Mitglied eine Einladung zur GV inklusive des sogenannten Stimmrechtsausweises. Dieser stellt eine personalisierte «Eintrittskarte» zur GV dar. Sollten Sie am Tag der GV verhindert sein und möchten dennoch ihre Stimme abgeben, ist die Rückseite des Stimmrechtsausweises für Sie relevant.

Gemäss Art. 30 der abl-Statuten ist nämlich eine Stimmrechtsvertretung durch ein handlungsfähiges Mitglied Ihrer Wahl oder durch ein Familienmitglied, das in der gleichen Hausgemeinschaft wie Sie lebt, möglich. Jedoch kann kein Mitglied mehr als zwei Stimmen auf sich vereinen. Sprich: Jedes Mitglied hat seine eigene plus maximal eine weitere Stimme, die vertreten werden kann.

Damit die Stimmrechtsvertretung möglich wird, fragen Sie also ein abl-Mitglied, das noch keine zweite Stimme vertritt, für eine Vertretung an. Oder Sie fragen jemand aus Ihrer Familie, die*der mit Ihnen wohnt, ob sie*er für Sie an der GV teilnehmen und Sie entsprechend mit einer Stimme vertreten möchte. Diese Person muss nicht zwingend abl-Mitglied sein.

Wenn Sie jemanden gefunden haben, der Sie vertreten will, füllen Sie vor der GV die Rückseite Ihres Stimmrechtsausweises vollständig aus. Das heisst, der Name der Person, die Sie vertritt, Datum und Unterschrift müssen ausgefüllt sein. Nur halb oder gar nicht ausgefüllte Stimmrechtsvertretungen dürfen nicht angenommen werden und haben keine Gültigkeit.