Aus dem Vorstand

Vorletzte Station zu neuen Statuten

An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 20. Oktober 2022 können die abl-Mitglieder ein letztes Mal zugunsten der neuen Statuten mitwirken. Über 30 eingereichte Anträge versprechen einen intensiven Abend. Kurzentschlossene können sich noch bis 16. Oktober 2022 anmelden.

Im November 2022 findet der mehrstufige Mitwirkungsprozess (siehe Box) für die Statutenrevision ein Ende. Dann können alle Genossenschaftsmitglieder schriftlich über die neuen Statuten der abl an einer ­Urabstimmung befinden. Bevor es so weit ist, findet am Donnerstag, 20. Oktober 2022, die Ausmarchung aller eingegangenen Anträge an einer ausserordentlichen Generalversammlung (GV) statt.

31 Anträge – früherer Beginn
Interessierte Mitglieder setzten sich intensiv mit dem Statutenentwurf des Vorstands auseinander und reichten insgesamt 31 Änderungs- oder Ergänzungsanträge ein. Über die Anträge stimmen die Mitglieder an der ausserordentlichen GV ab. Die Traktanden­liste mit einer Übersicht der Anträge (siehe auch Folgeseite), den ­gesamten Statutenentwurf sowie Informationen zum Abstimmungsprozedere finden Sie auf der Website unter abl.ch/statuten. Dort erläutern wir ebenfalls die Bedingungen für eine Stimmrechtsvertretung. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung bereits um 18 Uhr beginnt. Wer keinen Internet-Zugang hat, möge sich bitte bei der Geschäftsstelle melden.

Neuer Anmeldeschluss
Das Interesse an der ausserordentlichen GV ist gross. Weil uns eine breite Mitwirkung ein grosses Anliegen ist, haben wir den Anmeldeschluss verlängert. Alle stimmberechtigten Mitglieder, die sich noch nicht angemeldet haben, bitten wir, sich bis Sonntag, 16. Oktober 2022, via Online-Formular auf der Website unter abl.ch/statuten oder per Telefon 041 227 29 29 anzumelden und zu vermerken, ob Sie vor Ort oder ­online teilnehmen. Selbstverständlich ist auch eine spontane Teilnahme samt Abstimmung möglich. Die Anmeldung zur Online-Teilnahme ist aus organisatorischen Gründen bis 48 Stunden vor dem Anlass möglich.

Tagespräsidium
Für das Tagespräsidium empfiehlt der Vorstand Louis Schelbert, den ehemaligen Luzerner Nationalrat (Grüne) und langjährigen Präsidenten des Verbands Wohnbaugenossenschaften Schweiz.

Weitere Schritte
An der anschliessenden Urabstimmung nach der Versammlung können alle Mitglieder schriftlich über den Statutenvorschlag und – gemäss dem Vorschlag des Vorstands – über angenommene Anträge der ausserordentlichen GV schriftlich abstimmen. Zu beachten ist der eingebrachte Ordnungsantrag (S. 5 in der Informationsbroschüre, auf der Website unter abl.ch/statuten), der ein anderes Vorgehen vorsieht.

Urabstimmung und Auszählung
An der Urabstimmung im November 2022 entscheiden die Mitglieder endgültig über die neuen Statuten der abl. Die Abstimmungsunterlagen sind bis spätestens 24. November 2022 an die abl zu senden (Postauf­gabe 23. November 2022). Die Auszählung erfolgt Ende November 2022. Nach der formellen Erwahrung des Abstimmungsresultats informiert die abl auf digitalen Kanälen, in den Medien und im abl-magazin über das Ergebnis.

Gesamtrevision der abl-Statuten

Das Projekt «Gesamtrevision Statuten» überprüft die Grundlagen der abl und hinterfragt den Kurs der Genossenschaft kritisch. Ende 2020 gestartet, nahmen interessierte Mitglieder im Frühling 2021 an einem Mitwirkungsprozess teil. Die Ergebnisse wurden an einem Workshop im Oktober 2021 weiter diskutiert und flossen in den Statutenentwurf ein. Es sind dies neben der Anpassung von Artikeln an die heutige Praxis und an neue rechtliche Gegebenheiten Themen wie: Nach­haltigkeit, Kostenmiete, Mitwirkung, Gleichstellung von Lebensformen, Diversität, Solidarität, neue Wohnformen und Wachstum. Im November 2022 stimmen die abl-Mitglieder über die neuen Statuten an einer schriftlichen Urabstimmung ab. Der Vorstand beabsichtigt, die Statuten per 1. Juli 2023 – gleichzeitig mit den überarbeiteten oder neuen Reglementen – in Kraft zu setzen. So startet die abl auf neuem Fundament ins Jubiläumsjahr 2024.