Vergissmeinnicht

Verbilligte Wohnungen

Im letzten «Vergissmeinnicht» war das Wohnzimmer einer «Mittelstandswohnung» der abl um 1930 zu sehen. In dieser Ausgabe folgt nun eine Stube aus der Kategorie «verbilligte Wohnungen».  

In der Einrichtung, die vermutlich für die Werbebroschüre so aufgestellt worden ist, sind jedoch kaum Unterschiede festzustellen. Das war auch Absicht: Tatsächlich unterschieden sich die beiden Wohnungskategorien, welche die abl bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts beibehielt, nicht gross im Standard. Um 1930 waren in den verbilligten Wohnungen lediglich Details etwas einfacher ausgeführt worden und der Anschluss an eine Zentralheizung war vorerst nur bei Mittelstandswohnungen möglich. Sonst sollte der Ausbau aller Wohnungen den Ansprüchen der Zeit gerecht werden.

«Verbilligte Wohnungen», die in Dokumenten teilweise auch unter dem Begriff «Arbeiterwohnungen» auftauchen, hiessen so, weil die darin wohnenden Genossenschaftsmitglieder Anrecht auf einen niedrigeren Mietzins hatten. Dafür durfte ihr Jahreseinkommen 5 200 Franken nicht überschreiten.  

Von den 773 Wohnungen, welche die abl 1933 anbieten konnte, waren 217 als «verbilligte Wohnungen» mit drei oder vier Zimmern mit einer Jahresmiete von 700 bis 924 Franken eingestuft. Bei Anschluss an die Warmwasserversorgung gab es einen Zuschlag von 84 Franken. Verbilligt wurde auch das Pflichtanteilkapital, das Mietende einzuzahlen hatten: Bei Mittelstandswohnungen waren es je nach Wohnungsgrösse zwischen 1 100 und 2 500 Franken, bei verbilligten Wohnungen 500 bis 600 Franken.

Bild aus einer Broschüre «Allgemeine Baugenossenschaft Luzern» von 1932 (S. 69); Fotografin oder Fotograf unbekannt.

«Vergissmeinnicht» wird von Florian Fischer betreut. Er ist Co-Leiter des Stadtarchivs Luzern und abl-Mieter.