Generalversammlung
Anträge für die schriftliche GV sind bis zum 2. Mai möglich
Der Vorstand hat entschieden, die Generalversammlung (GV) mit einem umfassenden Informations- und Abstimmungsangebot zu gestalten.
Am 13. Juni 2022 findet eine Veranstaltung zur Information und zum Meinungsaustausch inklusive Livestream statt; die Abstimmung zu den traktandierten Geschäften läuft anschliessend in schriftlicher Form ab. Die Gründe für dieses Vorgehen sind: Die Coronapandemie ist noch nicht vorbei, und eine physische Versammlung ist nicht für alle Personen eine Option. Aufgrund der Covid-Verordnung ist die schriftliche Abstimmung möglich. Unser Ziel ist es, möglichst alle interessierten Stimmberechtigten zu erreichen und ihnen sowohl Information und Austausch vor der schriftlichen Generalversammlung zu ermöglichen als auch eine für alle zugängliche Form der Abstimmung mit mehr Reichweite anzubieten.
Anträge, die in der Zuständigkeit der Generalversammlung liegen (Artikel 24 a bis q der abl-Statuten), können bis 2. Mai 2022 (Poststempel) schriftlich zuhanden der Präsidentin, Marlise Egger Andermatt, eingereicht werden: m.egger_andermatt (at) abl.ch oder per Post mit dem Vermerk «Antrag Generalversammlung» an allgemeine baugenossenschaft luzern, Bundesstrasse 16, 6003 Luzern. red
Zeitplan | |
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Mitte April | Information im magazin über Traktanden und Wahlvorschläge |
Bis 2. Mai | Einreichen allfälliger Anträge |
13. Juni | Versammlung im Forum Messe Luzern – Information und Meinungsaustausch für alle Interessierten vor Ort inklusive Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten sowie Livestream für Mitglieder, die sich lieber online informieren |
14. Juni bis | Beginn der schriftlichen Abstimmung |
25. Juni | letzter Abstimmungstag (Poststempel 24. Juni) |
28. Juni | Auszählung |
29. Juni | Restversammlung |
30. Juni | Bekanntgabe Resultat |